Veröffentlichungen
Es gibt keinen Werkvertrag mit halber Leistung
Im Regelfall gibt es also keine Verträge - Werkverträge - mit Architekten, in denen eine halbe Leistung zum halben Preis oder eine in Bruchteilen ausgehandelte Minderleistung zu einem entsprechend reduzierten Preis - eine „butterweiche“ Planung eben - vereinbart wird.
Der Bauherr wünscht ein fertiges und mangelfreies Gebäude und hat demnach aus seiner Sicht mit Sicherheit auch eine vollständige Planungsleistung bestellt. Auf keinen Fall müssen sich der Bauherr und die nachfolgenden bauausführenden Unternehmer mit einer reduzierten Leistung oder mit nur zu drei Vierteln brauchbaren Plänen zufrieden geben. Mit Fug und Recht wird nicht nur im Werkvertragsrecht die volle und uneingeschränkte Leistung erwartet.