STARTSEITE

LEISTUNGEN

GUTACHTEN

ÜBER VDM CONSULTING

VERÖFFENTLICHUNGEN

MITGLIEDSCHAFTEN

REFERENZEN

KONTAKT


Veröffentlichungen
Es gibt keinen Werkvertrag mit halber Leistung

Im Regelfall gibt es also keine Verträge - Werkverträge - mit Architekten, in denen eine halbe Leistung zum halben Preis oder eine in Bruchteilen ausgehandelte Minderleistung zu einem entsprechend reduzierten Preis - eine „butterweiche“ Planung eben - vereinbart wird.

Der Bauherr wünscht ein fertiges und mangelfreies Gebäude und hat demnach aus seiner Sicht mit Sicherheit auch eine vollständige Planungsleistung bestellt. Auf keinen Fall müssen sich der Bauherr und die nachfolgenden bauausführenden Unternehmer mit einer reduzierten Leistung oder mit nur zu drei Vierteln brauchbaren Plänen zufrieden geben. Mit Fug und Recht wird nicht nur im Werkvertragsrecht die volle und uneingeschränkte Leistung erwartet.

weiter zu Der Architekt muss die vollständige HOAI "verkaufen"
Auf die VDM Consulting Startseite

© H. G. van der Meer (VDI) Zum Stadion 81 D - 40764 Langenfeld Tel.: +49 (0)2173 97 32-0 Fax.: +49 (0)2173 97 32-33 EMail  Impressum Datenschutz