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Der Architekt muss die vollständige HOAI "verkaufen"

Es ist somit die Aufgabe des Architekten, seinem zukünftigen Bauherrn eine Komplettplanung zu „verkaufen“ und ihn gleichzeitig davon zu überzeugen, daß er die Qualitätskriterien der HOAI in eigenem Interesse akzeptieren sollte. Die dafür notwendigen Argumente liefern ihm nicht nur die HOAI, sondern auch die anderen relevanten vorhandenen Gesetze und Normen, die ja in erster Linie der Sicherheit des Bauherrn dienen.
Darum sollte bei jeder Auftragsverhandlung für alle am Bau eines Gebäude Beteiligten - und dies gilt ganz besonders für die Fassaden, als seiner baulichen Visitenkarte - die Qualität und nicht der Preis im Vordergrund stehen und die Maxime allen Überlegens und Planens sein!



Bei einer anderen Prioritätenfestsetzung, die der bekannten Auftragsbeschaffungsmentalität das Primat verleiht (Abb. 1), ist ein Scheitern des Auftrages programmiert. Wenn hingegen nach den in der Abb. 2 dargestellten Leitlinien verfahren wird, dürfte ein Auftrag in aller Regel für alle beteiligten Parteien zufriedenstellend abgewickelt werden können.




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